Wir werden oft zu den Papieren der Rasse gefragt, meistens leider, wenn es schon zu spät ist. Darum versuchen wir hier einige Besonderheiten, die für diese Rasse gelten aufzuzeigen, damit jeder die Möglichkeit hat, sich zu informieren und eine fundierte Basis der Diskussion hat. Bitte, Spanien ist Spanien und vieles funktioniert anders als in Deutschland; aber dies ist eine spanische Rasse und somit den spanischen Normen unterworfen, darum auch zuerst das Allgemeingültige für Spanien, dann erst diese spezielle Rasse. Es lohnt sich wirklich, einmal alles gelesen zu haben. Dann weiss man wirklich vieles mehr.

Wie jeder verstehen wird, ist es uns aus Zeitgründen nicht möglich, alles aufzunehmen, wir werden uns aber bemühen, mit der Zeit diese Auflistung immer mehr zu vervollständigen. Papiere z.B. sind einer gewissen Veränderung unterworfen und wir werden versuchen, mit einigen Beispielen die wichtigsten Unterschiede zu erläutern. So kann jeder sehen, ob die Papiere gültig sind, und oder ob das entsprechende Pferd zur Fortpflanzung der Rasse zugelassen ist.

Wir bitten alle, uns zuerst zu fragen und dann erst einen eventuellen Kauf zu tätigen, denn immer wieder erhalten wir Anfragen, wenn der Kauf bereitz getätigt wurde und keine Lösung mehr da ist. Wir haben grundsätzlich einen direkten Zugang zur Information aller Pferde der Rasse und können sowohl beim Züchterverband, wie auch bei der Crïa Caballar nachfragen, wenn wir Kopien von den Papieren haben, oder den richtigen Namen des Pferdes kennen.

Cría Caballar

Die Cría Caballar wird gegründet am 7. November des Jahres 1883 durch den Generaldirektor für Landwirtschaft, Industrie und Handel. als Ministerium zur Förderung mit dem folgenden kömiglichen Befehl:

Sehr geehrter Herr: Alle Bemühungen, die der Staat oder Privatpersonen unternehmen könnten zur Verbesserung der Pferderasse, wären komplett steril, wenn aus einer ständigen und geregelten Verbesserung sich nicht die Herkunft der Deckhengstebereinigen liesse, für die sichere übertragung reinen Blutes.

Die offiziellen Register in England und anderen Lándern, geschaffen auf Initiative von Züchterveinigungen unter der Obhut der Verwaltung und direkt durch den Staat, und und die nutzbringenden Resultate, die erreicht wurden, raten eine solche Massnahme zu treffen, die von der öffentlichkeit seit einiger Zeit gefordert wurde.

Die Pferderennen... (dieser Abschnitt ist für uns unwichtig und wird deshalb ausgelassen.)

Aus diesen Gründen, hatte Seine Majestät der König, die Güte zu beschliessen:

1. Dass in der Geschäftsstelle der Landwirtschaft dieses Direktionszentrums ein Studbook (in spanisch Registro-Matrícula) eröffnet wird, in dem alle reinrassigen (in spanisch: reinblütigen) Pferde eingeschrieben werden, die in Spanien existieren.

2. Für die Organisation und die Durchführung der genannten Dienstleistung, wird eine Komission geschaffen, die aus einem Präsident, drei Komissionären und einem Sekretár besteht, deren Posten ehrenamtlich und gratis sind.

3. Alle Kosten, wie die des Personals und des Materials, die diese Dienstleistung verursachen könnte, werden bezahlt mit Belastung auf den Kredit , der ausgewiesen ist im Konzept 4., Artikel 1., Kapitel 18. des Budgets dieses Ministeriums.

4 Die ernannte Komission verfasst mit aller Eile ein Reglement zur Durchführung dieses königlichen Befehls, die dieser Dienststelle zur Zustimmung vorgelegt wird.

Auf diesem königlichen Dekret basieren alle weiteren Verordnungen und Durchführungsbestimmungen, sowie die verschiedenen Studbooks. Es würde zu weit gehen, hier alle die nachfolgenden Anordnungen, Dekrete etc. aufzuführen. Wichtig ist noch das Reglement des Studbooks der reinrassigen Hengste und Stuten vom 26. Dezember 1978, das wir hier zumindest in Ausschnitten veröffentlichen, da die Gründung des Studbooks der Menorquinischen Pferde als Anhang zu diesem Reglement erschienen ist.

 

Reglement des Studbooks der reinrassigen Hengste und Stuten

Allgemeine Anordnungen

Artikel 1.:Durch das Verteidigungsministerium, über die Leitung der Crïa Caballar, werden im gesamten nationalen Gebiet das Studbook der reinrassigen  Hengste und Stuten organiesiert werden, in übereinstimmung, mit dem was dieses Reglement vorschreibt.

Art. 2.:Das Studbook umfasst die Hengste und Stuten der reinen spanischen Rasse (PRE) und Hispanoaraber, Araber, Engländer und Angloaraber als Reitpferde; spanischer Traber, für die Traber; Bretone, Postierbretone, Percherona (span. Zugpferd) Ardanesa, für die Zugpferde; ausserdem alle diejenigen, die in Zukunft für interessant gefunden werde, wobei das Studbook seine Aufnahme beim Verteidigungsministerium vorschlägt, das, wenn es dem Vorschlag zustimmt, durch ministerielle Anordnung seine Aufnahme verfügt.

Die Kommission

Art. 3. Die Kommission des Studbooks der reinblütigen und reinrassigen Hengste und Stuten, geschaffen durch Anordnung vom 7.11.1883, erweitert durch eine neue Anordnung vom 30.6.1892 und reguliert durch eine dritte vom 20.3. 1943 untersteht der Leitung der Crïa Caballar und Remonta des Heeres (Remonta=Decken), dem Verteidigungsministerium unter dem Vorsitz des obersten Generals dieser Leitung, nach der Anordnung vom 8.5.1911.

3.1 Basierend auf der Anordnung des Presidenten der Regierung vom 9.5.1975 besteht die Kommission Studbook aus den folgenden Mitgliedern:

- Präsident: Der oberste General der Crïa Caballar und Remonta des Heeres, Verteidigungsministerium.

stimmberechtigte Kommissionäre:

-der leitende Oberst der Abteilung der Crïa caballar, der Leitung der Crïa Caballar,

-der leitende Oberst des Militärgestüts (das span. Verteidigungsministerium hat mehrere Gestüte)

-ein Chef der Leitung der Crïa Caballar

-ein Repräsentant des Landwirtschaftsministeriums

--ein Repräsentant der Vereinigung zur Förderung der Crïa Caballar von Spanien

-ein Repräsentant der Züchter von jeder im vorigen Artikel erwähnten Rassen, abgesandt durch ihre Vereinigung und anerkannt durch das Studbook.

-ein Oberst der Kavallerie, technischer Sekretär des Studbooks

-ein Oberst der Kavallerie, allgemeiner Sekretär des Studbooks

Art.4.:Die Kommission des Studbooks hat folgende Aufgaben:

4.1 untersuchen der Einschreibungsanträge und annehmen der berechtigten Zulassungen, auf den Vorschlag des technischen Sekretärs hin.

4.2 Einschätzen und lösen der Zwischenfälle die im Studbook vorkommen könnten und die Bearbeitung der Reklamationen, die im Zusammenhang mit den eingeschriebenen Tieren kommen könnten, indem sie die Entscheidungen treffen, die angemessen sind.

4.3 Den Modifikationen dieses Reglements zuzustimmen, die von dem zu diesem Zwecke eingesetzten Ausschuss vorgeschlagen werden, entgegengenommen durch den Präsident dieser Kommission des Studbooks, und den entsprechenden Institutionen zugänglich zu machen.

4.4 übereinstimmung über die Zusammensetzung des Studbooks zu erzielen.

Art. 5.:Die Kommission tritt in Madrid zusammen, auf Vorschlag des Präsidenten, immer wenn es notwendig ist, und auf jeden Fall im Februar jeden Jahres.

Art.6.:Die Ämter des Präsidenten und der Kommissionäre sind Ehrenämter und unbezahlt.

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In den kommenden Artikeln werden die Aufgaben des Präsidenten, der stimmberechtigten Kommissionäre und der Sekretäre beschrieben, was für die hier verfolgten Zwecke nicht so wichtig ist.

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Delegierte der Crïa Caballar der Zonen

Art. 15.: Sie bearbeiten die Angelegenheiten des Studbooks in den verschiedenen Regionen, unter besonderer Berücksichtigung::

15.1 Autorisieren mit ihrer Unterschrift die persönlichen Aufstellungen des realen Viehbestandesdie jährlich die ZÜchter an den technischen Sekretär abgeben müssen.

15.2: Ausfiltern, bearbeiten und weiterleiten der Anträge auf Einschreibung

15.3 Vorsitz über die Kommissionen zur Anerkennung und Bewertung

15.4 Zustimmen zur Verwendung als Fortpflanzer der eingeschriebenen Exemplare, deren Charakteristik einen verbessernden Einfluss auf die Rasse vermuten lassen.

Die Züchter

Art. 16.: Die Züchter und Besitzter der im Studbook eingeschriebenen Exemplare senden, vor dem 20.12.jedes Jahres, an den Sekretär dieses Studbooks ihren persönlichen Bestand, der den realen Bestand ihrer Zucht über das Jahr hinweg beinhaltet, wobei vermekrt wird, in welcher Situation sich die Stuten befinden, leer, gedeckt oder mit Fohlen oder gedeckt und mit Fohlen, und markieren neben dem Namen des jeweiligen Tieres die, die während des jahres gestorben sind oder aus der Zucht durch Verkauf ausgeschieden sind oder durch den Export. (Vorsicht!!!! das Folgende wurde durch eine Verordnung geändert!!!!) In Bezug auf die Hengste, wird hinter dem Namen derjenigen vermerkt, ob sie im kommenden Jahr als Deckhengste verwendet werden sollen, mit dem Wort "Semental", wobei sich versteht, wenn keine nachfolgende andere Erklärung an das Studbook geht über die verwendung der verschiedenen Deckhengste, zu denen die in der Erklärung abgegeben worden sind, dass die Fohlen des nachfolgenden Jahres keinen anderen Vater haben können. (Ich wiederhole, wurde geändert!!!)

Dieses Dokument wird unterstützt durch das O.K. des Delegierten der Crïa Caballar der jeweiligen Zone in der sich das Tier oder das Gestüt befindet; wenn es sich um ein staatseigenes Gestüt handelt, reicht die Unterschrift des Chefs oder Direktors aus.

Zuwiderhandlung des vorher Gesagten impliziert, dass vom Studbook diejenigen Einschreibungsanträge durch Züchter oder Eigentümer nicht bearbeitet werden und eine Einschreibung somit nicht möglich ist.

Art. 17.:Eine Zuwiderhandlung gegen die Pflicht den realen Bestand einzusenden, beinhaltet die Abmeldung der betroffenen Tiere bei der Zusammenstellung des nächsten Studbooks, mit den Buchstaben F. de A. uind die nachkommen können nicht in das jeweilige Studbook eingetragen werden.

Art 18.: Die Züchter senden eine Erkl¨rung der Gebohrenen an den Delegierten Der Crïa Caballar ihrer jeweiligen Zone, wenn es sich um private Deckstationen handelt und an den verwaltenden Chef der Station, wenn es sich um öffentliche Deckstationen handelt.

Art. 19.: Die Züchter und Eigentümer sind verpflichtet ihre Produkte der Qualifizierungskommission zu präsentieren oder jeder anderen entsprechend autorisierten Person, so oft dies nötig sei.

Reinrassige Pferde

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Es folgen verschieden Rassen, die hier nicht weiter zu erörtern sind es wird für uns erst wieder interessant mit dem Art 23.

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Art 23.:Durch die Leitung der Crïa Caballar wird kein Hengst und keine Stute gekauft, die nicht als Zuchttier im Studbook der Rasse eingetragen sind, desgleichen, dieselbe Voraussetzung müssen die Tiere erfüllen, die Preise in den Abteilungen Zuchttiere erhalten wollen, in den Wettbewerben und Ausstellungen, die offiziell anerkannt sind durch den Staat und Subvencionen erhalten.

Art. 24.: Die reinrassigen Hengste und Stuten beweisen ihre Abstammung mit der entsprechenden Karte des Stammbaums, ausgestellt durch den Delegierten der Crïa Caballar der entsprechenden Zone und bearbeitet durch das Studbook.

Die Einschreibungen

Art. 25.:Jedes Exemplar der im Studbook geführten Rassen, kann in diesem eingetragen sein, in einem oder mehreren Abteilungen; die Deckhengste in jdem der Sudbooks, in dem seine Nachkommen eingetragen  sind; die Stuten in dem Studbook der Rasse seiner Fohlen. (Gilt für die anerkannten Mischrassen Angloaraber und Hispanoaraber.)

Art 26.: Damit ein Exemplar im Studbook eingetragen werden kann, muss es folgende Voraussetzungen erfüllen: seine Eltern müssen im offiziellen Studbook eingetragen sein, die Einschreibung muss beim Sekretariat des Studbooks beantragt werden, es muss eine Beschreibung vorhanden sein (ausgestellt durch einen Tierarzt mit besonderen Zeichen), es muss eine Name vergeben worden sein, die Geburt muss vor dem 31.12 des Jahres gemeldet sein, in dem sie erfolgtedie jeweiligen Eigenheiten der Rasse erfüllen und keine Fehler oder Probleme aufweisen, die es als Zuchttier der Rasse ungeeignet machen.

Art. 27.:Die Besitzer oder die gesetzlichen vertreter, wie z.B. die Chefs oder Direktoren der Staatsgestüte, beantragen beim Studbook innerhalb des jahres der Geburt der Zuchttiere, die Einschreibung derwährend des Jahres geborenen Exemplare, mit dem dafür vorgesehenen Formular.

27.1: Der Antrag wird begleitet von Stammbaum des Produkts, dessen Einschreibung beantragt wird, zur Verfügung gestellt vom Verantwortlichen der deckstation oder des Delegierten der Crïa caballar der Zone, unabdingbar um zu beweisen, dass es sich um nachkommen eingeschriebener Tiere handelt, und grundlegendes Dokument zur weiteren Bearbeitung.

27.2. Der Antrag zur Einschreibung jedes importierten Hengstes oder Stute muss vor dem Ablauf eines Monats nach seiner Ankunft gestellt werden und es sind die papiere beizufügen, die seinen Eintrag in das Studbook rechtfertigen.

27.3. Wenn ein deckhengst importiert wird, auch wenn er geleast oder gemietet wird, mit dem einzigen Vorsatz in Spanien zu decken, muss am Folgetag der Ankunft diese bekanntgegeben werden und er muss nach seiner Abstammung eingetragen werde, als ob er definitiv importiert worden sei und nach Abschluss seines Deckens, Name, Rasse und Zugehörigkeit jeder Stute, die der Deckhengst gedeckt hat, wobei als letztes das Datum des wahrscheinlichen RÜckkehr angegeben wird.

Art 28.: Wenn eine Stute zum Decken durch einen spanischen Deckhengst eingeführt wird, wird ihre Ankunft und ihre Einschreibung so deklariert, als ob es sich um eine definitive Einfuhr handelt.

Art. 29.: Die in Spanien geborenen Produkte einer im Ausland gedeckten Stute, werden eine gesonderte Einschreibung erhalten, in der, als generelle Voraussetzung die deckbescheinigungen hinzugefügt werden, die durch die offizielle Stelle ausgefüllt sind, die das Studbook der Rasse im Ursprungsland führt, sowie den Stammbaum des Deckhengstes, der diese Deckte.

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der Art 30 behandelt die namensgebung, die jedoch bei den Menorquinern unterschiedlich und getrennt gergelt ist.

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Art. 31.: Jedes ins Studbook eingetragene Pferd besitzt seine komplette Beschreibung, je nach den Anforderungen der jeweiligen Rasse. Es ist verpflichtend, dass die beschreibung erstellt wurde, während das Fohlen bei der Mutter war und auf jeden Fall vor dem Abstillen. (heute wird von jedem Pferd eine DNA Analyse gemacht.) Diese Beschreibung wird dem Antrag zur Einschreibung beigefügt und spätere Veränderungen dann eingetragen, wenn sie vorkommen. (z.B. Narben)

Art. 32.:Das Sekretariat des Studbooks prüft nach Erhalt jeden Antrag auf Eintragung sorgfältig, um zu überprüfen, ob er allen Teilen dieser Vorschriften entspricht und, wenn es irgendwelche Zweifel an der Richtigkeit der vorgelegten Dokumente geben sollte, kann sie sich offiziell an die ausländischen Studbooks wenden, oder übe den Präsidenten, die behörden oder offizielle Zentrenum die zur Klärung notwendigen Dokumente anfordern.

Art. 33.: Nach den vorgesehenen Prüfungenfür jede einschreibung, fÄllt der technische Sekretär ein Urteil "verdient" oder "verdient nicht die einschreibung", das begleitet wird von den Originaldokumenten, auf die sich sein Urteil stützt und gibt dies an die Kommission weiter, zur Entscheidung. Im Falle eines Zweifels oder einer negativen Entscheidung, wird dies ausdrücklich formuliert, damit die Kommission ihr Urteil fällt.

Art 34.: Bei beschlossener Zulassung eines Produktes durch die Kommission, wird ein Eintrag in den Stammbaum vorgenommen, in dem der band, die Seite und die Nummer der Einschreibung steht, woraufhin dieser seinem Eigentümer zurückgegeben wird.

Wenn eine einschreibung zurückgewiesen wird, kann sie nicht neu beantragt werden.

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Die folgenden drei Artikel behandeln ausschliesslich andere Rassen.

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Art. 38.: Die Qualifikationskommission besteht aus einem Chaf der Kavallerie, der als Präsident fungiert, bestellt vom leitenden General der Crïa Caballar, einem Veterinär, bestellt von der Provinzdelegation des Landwirtschaftsministeriums, und einem Züchter jeder Rasse, der wenn möglich seinen Wohnsitz in einer anderen Provinz haben sollte, als dort wo er eingestzt wird und durch das Studbook berufen wird.

Immer wenn die Kommission auftritt, tut sie dies mit allen drei Komponenten.

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Die Artikel 39 und 40 beziehen sich nur auf PRE

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Art. 41.:Jeder Hengst oder jede Stute, die nicht innerhalb der von den Rassenormen vorgegebenen Zeit qualifiziert werden, so wie eventuell vorhandene Produkte, können nicht im Studbook ihrer Rasse eingetragen sein.

Vielleicht ist es etwas langwierig, diese Artikel alle zu lesen, aber es sind doch Normen darin, die auf jeden Fall eingehalten werden müssen. Von daher sind sie notwendig, um dann auch spezielle Normen der Menorquiner zu verstehen oder aber richtig anzuwenden. Denn immer beinhaltet eine Nichtbeachtung dieser Normen, dass ein Fohlen nicht eingeschrieben wird, oder das eine Anerkennung als Zuchttier versagt wird. Und einmal getroffene Entscheidungen in diesem Zusammenhang sind unwiderruflich und eine zweite Möglichkeit, eine Eintragung zu erlangen, gibt es nicht!!!!!

Endlich, der Anhang

Die Normative der menorquinischen Pferderasse

1. Die Schaffung der menorquinischen Pferderasse, Definitionen

1.1 Definition

Man definiert als Exemplare der menorquinischen Rasse die, die dem Prototyp der Rasse entsprechen, der in dieser Normative bestimmt wird, die im Buch der Zuchttiere der Rasse eingeschrieben sind, das vom Studbook der Leitung der Crïa Caballar eröffnet wurde (Untersekretariat des Verteidigungsministeriums).

Als aussergewöhnliche Massnahme werden die der menorquinischen Rasse zugeordnet, die zur Anfangseinschreibung zugelassen werden, um einen Gründungsstamm der Rasse zu schaffen, auch wenn ihre Herkunft unbekannt ist.

1.2 Gründungsstamm

Der Gründungsstamm der Rasse wird gebildet durch all die lebenden Exemplare geboren vor dem 2. Januar 1990, die die morphologischen Charakteristiken, die in dieser Normative festgelegt werden, erfüllen und deren Einschreibung nach Urteil der hierzu geschaffenen Kommission sich zu bewilligen lohnt.

1.3. EinschreibungenDie Anfangseinschreibung wird vorgenommen

- in das Geburtenbuch für alle Exemplare die in den Jahren 1987, 1988, 1989 geboren wurden und die die fundamentalen Charakteristiken der Rasse erfüllen.

- in das Buch der Zuchttiere für alle die Exemplare, die vor 1987 geboren wurden und die die vorgeschriebene Qualifikation in der morphologischen Prüfung für Zuchttiere bestehen.

2. Rassenprototyp des Pferdes der menorquinischen Rasse

a) Generell: Es handelt sich um subconvexe oder geradlinige Tiere, eumetrisch oder langlinig von schlanker Silhouette.

b) regional:Lánglicher Kopf, von mittlerer Grössemager und harmonisch, vom Nasenprofil gerade und wenn es eine leichte Convexität aufweist, betrifft dieses nur die Gesichtpartie. Ohren mittlerer Grösse, mit leichter Abweichung zu kleinen Formen, von korrektem Sitz und mit den Spitzenleicht gebogen und mobil. Runde Augen und lebhafter Blick. Wenig herausstehende Nüstern, die dazu beitragen, dem Kopf die längliche Form zu geben. Kräftiger Hals von mittlerer Länge, leicht gewölbt, muskuliert und stark mit guten Ansatz zu Kopf und Körper. Starke und reichliche Máhne.

Länglicher Körper mit einer gewissen Tendenz zur Redujtion im Hüftbereich. Kreuz schmal, aber wenig hervorstehend. Rücken gerade mit einer diskreten Muskelentwicklung, genau wie die Brust. Kuppe leicht abfallend.  Schwanzwurzel tief angesetzt und der Schweif leicht erhoben, ohne dass er über die Kuppe hinausgeht, in welcher Gangart sich das Pferd auch bewegt. Mittlere Brustund ein wenig flache Rippen. Zurückgehender Bauch und nicht sehr ausgedehnte Weichen.

Lange gut situierte Extremitäten. Langer und leicht geborgener Rücken. Arm und Vordrarm robust. Starke Knie. 

  Das Fell ist Schwarz, wobei alle varianten des Schwarz erlaubt sind, vom schwarz mit roter Tönung bis hin zum pechschwarz. Jede andere Fellfarbe wird ausgeschlossen. Es werden weisse Flecken im Gesicht und an den Extremitäten zugelassen, unter der Voraussetzung, dass sie von reduzierten Ausmassen sind.

2.2. Verfassungsmässige Merkmale

Es ist ein nobles Pferd, heissblütig, genügsam, resistent und energisch.

2.3. Funktionelle Merkmale

Ein Pferd, das für die traditionellen menorquinischen Fiestas geeignet ist.

3. Zuchtiere und Qualifikationen

3.1 Um erwachsene Tiere als Zuchttier zu benutzen, gehen diese durch eine Qualifikationsprobe vor ihrer Einschreibung in das Buch der Zuchttiere, diese Probe wird durchgeführt mit einer Bewertung durch Punkte abe dem Jahr in dem sie 3 jahre alt werden.

3.2 Für die Qualifikation und die auswahl der Zuchttiere, werden die Parameter als grundlegend angesehen, die in der folgenden Tabelle aufgeführt sind und die für Hengste und Stuten gleich anzuwenden sind.

Punktetabelle

Grundlegende Parameter                                           gegebene Punkte

1 -10 Punkte

 

Kopf

Hals

Vorderes Drittel (Kreuz, Rücken, Brust)

Mittleres DrittelRückseite, Rippen, Bauch)

Hinteres drittel (Kuppe, Hinterteil und Schwanz)

Extremitäten und Stellung vorne

Extremitäten und Stellung hinten

Farbe

Rassetreue und Gesamteindruck der Formen

Bewegungen (Schritt und Trab)

 

 

3.3 Jeder der parameter, die in der vorhergehenden Tabelle sind, wird mit einer Bepunktung zwischen 1 und 10 Punkten bewertet, in übereinstimmung mit der folgenden Einschätzung:

Perfekt            10 Punkte

Exzelent             9 Punkte

Sehr gut            8 Punkte

Gut                    7 Punkte

Akzeptabel         6 Punkte

Genügend           5 Punkte

Fehlerhaft        3-4 Punkte

Schlecht          1-2 Punkte

3.4. Die Kommissionen zur Qualifikation werden gebildet, wie es der Artikel 38 des Reglements des Studbooks vorschreibt.

Mit der Ausnahme,dass der Züchetr von der "Asociación de Criadores y Propietarios de Caballos de Raza Menorquina" (Vereinigung der Züchter und Eigentümer der Pferde der menorquinischen Rasse = Züchtervereimigung) vorgeschlagen wird und vom Studbook bestätigt wird.

Jedes Mitglied der Kommission entscheidet unabhängig in dieser. Die zugeteilten Punkte sind die arithmetische Mitte der Bewertung der drei Mitglieder.

3.5. Eine Bewertung von weniger als 5 Punkten in irgendeinem der grundlegenden Parameter führt zur Desqualifikation, ohne dass die Punkte in den anderen Parametern in Rechnung gestellt werden.

Die Summe der Punkte, multipliziert mit dem jeweiligen Koefizienten des jeweiligen Parameters (z.B. Farbe X 2) der Qualifikation , ergibt die endgültige Qualifikation jeden Exemplares.

3.7 Es gibt nur eine Qualifikationskarte für jedes Exemplar von 3 oder mehr Jahren.

Als Zusatz des Prototyps und zur Orientation werden die zoometrischen Mittelwerte der Rasse hier aufgeführt, denen besondere Aufmerksamkeit zu schenken ist:

Zoometrische Mittelwerte der Rasse

Hengste                    Stuten    

Mindeststockmass

Höhe der Brust

Länge Schulterblatt - Sitzbein*

Breite der Brust

Brustumfang

Umfang Fesselgelenk

1,52

0.67

1.65

0.40

1.81

0.21

1.49

0.67

1.66

0.39

1.82

0.20

*das ist die Gesamtlänge des Körpers des Pferdes von der Brust bis zum Schwanz, auf mittlerer Körperhöhe gemessen

Das Stockmass wird als Mindesthöhe betrachtet und gilt eliminatorisch für die Exemplare, die es nicht erreichen.

3.8. Es sind geeignet und akzeptiert als Zuchttiere diesjenigen, die, ausser dass sie die Punkte 3.5 und 3.7 erfüllen, eine Bepunktung von 70 oder mehr Punkten bei den Hengsten, von 65 oder merh Punkten bei den Stuten erreichen.

3.9 Die nicht geeigneten Exemplare bekommen keine Möglichkeit einer zweiten Bewertung.

4. Produkte

4.1 Um in das Studbook eingeschrieben zu werden, muss jedes Produkt die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

-die Fellfarbe muss schwarz sein

-die Eltern müssen im offiziellen Studbook eingeschrieben sein und als Zuchtiere geignet sein. Der Vater muss im Vorjahr der Geburt des Produktes als Deckhengst durch die zuständige Stelle autorisiert worden sein.

-das Produkt muss begutachtet, beschrieben und mit einem Microchip durch das Personal versehen sein, das vom Studbook dazu berufen wird.

_ das Produkt muss einen Namen bekommen haben

- Der Antrag auf Einschreibung mus vom Studbook akzeptiert worden sein.

5. Zuteilung von Namen

5.1 Jedem geborenen Produkt wird ein Name zugewiesen, dessen erster Buchstabe für alle in diesem Jahr geborenen gleich ist. Dem jahr 1989 wird der Buchstabe A zugewiesen und so weiter durch die folgenden Jahre.

5.2 Der Antrag auf Zuteilung des Namens wird von den Besitzern des Produkts an den Delegierten der Crá Caballar gestellt, der auf Beauftragung des Studbooks handelt.

5.3 Die Züchter der menorquinischen Rasse, die nicht auf den Balearen wohnen, geben es weiter an ihren Delegierten (der Cría Caballar), die die Vollmacht beim Delegierten der Balearen beantragen, der die Kontrolle über alle in Spanien für diese Rasse vergebenen Namen inne hat.

6. Künstliche Befruchtung menorquinische rasse

Die künstliche Befruchtung ist nicht erlaubt, nach einem Beschluss der Unterkommission der Rasse vom 20.4.1995 auf Vorschlag des Präsidenten der Vereinigung (der Züchter und Eigentümer menorquinischer Pferde).

7. Technische Kommission der Rasse

7.1 Im Jahr 1994 wurde die technische Kommission der Rasse geschaffen, bestehend aus:

    - 4 Vetretern der Vereinigung

    - 4 Vertretern der Vereinigung der Züchter

7.2 Der leitende General der Cría Caballar sitzt der genannten Kommission vor, wobei er diesen Vorsitz an den delegieren kann, den er für geeignet hält.

7.3 Im Falle einer Abstimmung mit unentschiedenem Ausgang, zählt die Stimme des Präsidenten.

7.4 Die Aufgaben der genannten Kommission sind die überwachung von Kontinuitát, Auswahl und Verbesserung der Rasse, wobei sie die Möglichkeit hat, Normen aufzustellen, um dies zu erreichen.

 

Soweit also die Normative der Rasse. Jeder, der mit der Rasse züchtet, erkennt diese Normen als verbindlich an. Wie ich bereits an anderer Stelle erklärt habe, wurden verschiedenen Buchstaben übersprungen, da sie nur wenige Möglichkeiten für die Namensgebung hatten. Hier die zugeteilten Buchstaben nach Jahren:

Jahr 89 90 91 92 93 94 95 96 97 98 99 00 01 02 03 04 05 06
Buchstabe A B C D E F G J K L M N O P R S T U
Jahr 07
Buchstabe V                                  

 

Nur die oben angführten Buchstaben sind für die jeweiligen Jahre zulässig. Wenn also der Name eines Pferdes im Anfangsbuchstaben nicht übereinstimmt, dann ist schon sicher, dass etwas nicht stimmt.